Lebensgemeinschaften für Menschen
mit und ohne geistige Behinderungen

Das Leben als Assistent...

Beim Leben in der Arche gibt es, wie bei jedem anderen gemeinsamen Leben in Familien oder Wohngemeinschaften, gute und weniger gute Zeiten. Gute Zeiten gibt es reichlich: Weihnachten, Ostern, Ferien, Geburtstagsfeiern und schöne Ausflüge und Spaziergänge am Wochenende.

Einige Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Behinderung haben in ihrem Leben teilweise Erfahrungen gemacht, die das Zusammenleben erschweren. Manche haben die Erfahrung gemacht, dass sie nicht ernst genommen, nicht verstanden und selten wertgeschätzt wurden.

Manche Menschen mit einer geistigen Behinderung ärgern sich schnell, verzeihen aber häufig ebenso schnell. Um mit schwierigen Zeiten konstruktiv umgehen zu können, gibt es für die Assistentinnen und Assistenten regelmäßig Supervision und Unterstützung durch Fachleute.

für einen Monat,...

Wer Lust hat in der Arche zu leben, der kann dies für kürzere oder längere Zeit tun. Oft ruft jemand an, der ein Buch von Jean Vanier oder Henri Nouwen über die Arche gelesen hat und nun die Arche kennen lernen möchte. Solche Leute kommen vorbei, bleiben ein paar Stunden, trinken einen Kaffee und fahren weiter.

... ein Jahr...

Wer sich überlegt, für ein Jahr zu bleiben, kommt meistens erst mal für ein paar Tage oder eine Woche, um zu sehen, ob es ihm in der Arche gefällt. Manchmal - vor allem im Sommer - ist es möglich für ein paar Wochen oder Monate zu uns zu kommen.Die meisten Freiwilligen kommen in der Regel für ein Jahr. Ist die Zeit dann vorüber, hat man häufig so viele nette Kontakte geschlossen, dass man immer mal wieder zu Besuch kommt.

... oder ein ganzes Leben

Einigen Assistentinnen und Assistenten gefällt es in der Arche so sehr, dass sie sich entscheiden länger zu bleiben. Sie finden das gemeinschaftliche Leben so bereichernd, dass es für sie eine Berufung ist, in der Arche zu leben.

Von Beginn an erhalten die Assistenten Unterkunft und Verpflegung sowie eine Vergütung, deren Höhe von der Stelle und/oder der Dauer seiner Tätigkeit abhängt. Selbstverständlich ist jeder Assistent kranken- und sozialversichert.

Jeder Assistent hat zwei Tage frei in der Woche. Die Pausenzeiten an den anderen Tagen richten sich nach den Gegebenheiten der einzelnen Gemeinschaften. Zudem hat er einen Urlaubsanspruch von fünf bis sechs Wochen im Jahr.

Macht ein Assistent einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr gelten die hier vorgesehenen Richtlinien.

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Kontakt und Ansprechpartner

Geschlechter- gerechte Sprache

Indem wir in unseren Texten, wo immer möglich, die grammatikalisch weibliche und männliche Form verwenden, wollen wir alle Menschen inklusiv ansprechen: Frauen, Männer und diverse Personen, die sich weder als Mann noch als Frau verstehen.

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