Lebensgemeinschaften für Menschen
mit und ohne geistige Behinderungen

Was bleibt, wenn ich gehe. . .

Wie Sie die Arche mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis unterstützen können

Daran denkt wohl kaum eine/r gern: an den eigenen Tod. Und doch ist es gut, rechtzeitig vorzusorgen. Dazu könnte zum Beispiel gehören, ein Testament aufzusetzen. Viele Menschen überlegen dabei, einen Teil ihres Vermögens einem guten Zweck zu widmen. So wollen sie den Werten und Zielen, die ihnen im eigenen Leben wichtig waren, auch über den Tod hinaus Geltung verschaffen. Wer keine nahen Angehörigen hat, denkt vielleicht sogar daran, sein gesamtes Erbe einem sozialen Projekt zu überlassen.

Wenn Ihnen die Arche am Herzen liegt und Sie in Betracht ziehen, die Arche oder eine bestimmte Arche-Gemeinschaft mit einem Vermächtnis zu unterstützen oder als Erben einzusetzen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Gerne können wir dann gemeinsam besprechen:

  • wie Sie bei einem solchen Wunsch am besten vorgehen,
  • wie Ihr Vermächtnis oder Erbe auch langfristig in der Arche-Gemeinschaft gewürdigt werden kann,
  • ob eventuell auch eine Zustiftung zu einer Arche-Stiftung für Sie in Frage kommt,
  • wo Sie für das Aufsetzen eines entsprechenden Testaments rechtliche Beratung bekommen.

 

Übrigens: ein Vermächtnis oder Erbe zugunsten einer gemeinnützigen Organisation wie der Arche ist von der Erbschaftssteuer befreit.

Ihr Ansprechpartner:
Ina Eggemann
Vorsitzende der Arche Deutschland
E-Mail: ina.eggemannarche-deutschlandde

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Kontakt und Ansprechpartner

Geschlechter- gerechte Sprache

Indem wir in unseren Texten, wo immer möglich, die grammatikalisch weibliche und männliche Form verwenden, wollen wir alle Menschen inklusiv ansprechen: Frauen, Männer und diverse Personen, die sich weder als Mann noch als Frau verstehen.

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