Lebensgemeinschaften für Menschen
mit und ohne geistige Behinderungen

Engagement weltweit

Jedes Jahr gehen etwa 150 junge Männer und Frauen aus Deutschland und Österreich für zumeist ein Jahr in eine Arche-Gemeinschaft weltweit. Sie absolvieren dort einen freiwilligen Dienst oder ein studienbegleitendes Praktikum.

Wo und wie kann ich mich bewerben?

Wenn Sie einfach ein halben bis ein Jahr in einer ausländischen Arche leben und arbeiten möchten, können Sie sich direkt bei einer der Gemeinschaften bewerben - am besten etwa ein halbes Jahr im Voraus. Die Adressen der Arche-Gemeinschaften finden Sie hier.

Ausführliche Informationen zu einem freiwilligen Dienst in einer Arche-Gemeinschaft in Frankreich bietet folgende Internet-Seite. Ein Engagement in Entwicklungsländern Lateinamerikas und in Indien kann durch das weltwärts-Programm absolviert werden. Weitere Informationen zum Weltwärts-Programm erhalten Sie hier.

Wenn Sie den "Freiwilligen Sozialen Dienst im Ausland" absolvieren möchten, benötigen Sie eine anerkannte Vermittlungsorganisation in Deutschland. Allerdings vermittelt nicht jeder Freiwilligendienst in jede Arche-Gemeinschaft. Deshalb kann es hilfreich sein, wenn Sie zunächst mit der Arche-Gemeinschaft, in die Sie gehen möchten, Kontakt aufnehmen. Erfragen Sie dort, ob sie einen Platz frei haben und über welche Organisation Freiwillige bisher vermittelt wurden. Eine Auswahl von Vermittlungsorganisationen finden Sie hier.

Was ist noch zu beachten?

Aufgrund der anderen Sprache und Kultur ist ein Aufenthalt von mindestens einem halben bis einem Jahr empfehlenswert. Wenn Sie in eine nicht-deutschsprachige Arche-Gemeinschaft gehen möchten, sollten Sie ausreichende Sprachkenntnisse mitbringen.

In vielen Arche-Gemeinschaften kann man den "Freiwilligen Sozialen Dienst im Ausland" oder ein ausbildungsbezogenes Praktikum absolvieren. Im letzteren Fall sollten Sie vorher unbedingt mit Ihrer (Fach-)Hochschule abklären, ob die Zeit im Ausland anerkannt wird.

Beim "Freiwilligen Sozialen Dienst im Ausland" besteht in der Regel ein Anspruch darauf, weiterhin Kindergeld zu beziehen. Anders verhält es sich, wenn Sie sich direkt bei einer Arche-Gemeinschaft bewerben bzw. über eine nicht anerkannte Organisation vermittelt wurden. Grundsätzlich sollten Sie diese Frage bereits im Voraus mit der zuständigen Behörde und/oder mit Ihrer Vermittlungsorganisation abklären.

Wenn Sie in der Arche ein Praktikum für eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, sollten Sie vorher mit Ihrer (Fach-)Hochschule abklären, ob sie Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen kann. Bescheinigungen, die von einer ausländischen Arche-Gemeinschaft ausgestellt werden, werden in Deutschland häufig nicht anerkannt.

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Kontakt und Ansprechpartner

Geschlechter- gerechte Sprache

Indem wir in unseren Texten, wo immer möglich, die grammatikalisch weibliche und männliche Form verwenden, wollen wir alle Menschen inklusiv ansprechen: Frauen, Männer und diverse Personen, die sich weder als Mann noch als Frau verstehen.

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